Metze (4), die

[195] 4. Die Mêtze, plur. die -n, ein altes Wort, welches jetzt nur noch ein gewisses Mengenmaß trockner Dinge ist, in welchem Verstande im Deutschen besonders ein gedoppeltes Maß diesen Nahmen führet. 1) Ein größeres, welches in Oberdeutschland üblich ist, aber auch daselbst nicht von einerley Gehalte zu seyn scheinet. In Nürnberg hält ein Malter 8 Metzen, eine Metze vier Diethaufen, ein Diethaufe 2 Diethäuflein, ein Diethäuflein aber 2 Maß. In Regensburg hält ein Schaff, welches so viel als ein Hamburgisches Wispel ist, 4 Mäß, ein Mäß 4 Vierlinge, ein Vierling aber 2 Metzen; dagegen in Augsburg 8 Metzen oder 4 Vierlinge ein Schaff machen. Im Österreichischen gehen 30 Metzen auf ein Muth; eine Metze hält daselbst 4 Viertel oder 8 Achtel. Drey Wienerische Metzen machen vier Hamburgische Faß. In Ulm bestehet ein Immi aus 4 Mittlen, oder 24 Metzen, oder 96 Vierteln. In Frankfurt am Main und der Pfalz hält ein Achtel, welches mit unserm Malter überein kommt, 4 Simmer, 8 Metzen, 16 Sechter, oder 64 Gescheid. Metze und Meste sind daselbst gleichbedeutende Wörter. In Erfurt hält ein Malter 4 Viertel, ein Viertel 3 Scheffel, ein Scheffel 4 Metzen, eine Metze aber 4 Mäßchen. 2) Ein kleineres, welches in ganz Ober- und Niedersachsen üblich ist, wo es den 16ten Theil eines Scheffels, oder den 4ten Theil eines Viertels beträgt, aber nach Verschiedenheit des Scheffels auch wiederum von verschiedener Größe ist. Im Osnabrückischen wird eine solche Metze auch ein Becher genannt. In einigen Gegenden wird die Metze wiederum in vier Mäßchen oder Mäßel getheilet. Von dieser Art ist auch die Mahlmetze, d.i. diejenige Metze Getreides, welche der Müller als seine Gebühr von jedem Scheffel zu nehmen befugt ist, und welche im Nieders. auch die Matte, im mittlern Lat. aber Matta genannt wird. Die Mahlmetze ist alt, und kommt schon in einer Urkunde von 1276 bey dem Ludewig in Reliq. Th. I, S. 115 vor.

Anm. Metze, Maß, das Oberdeutsche Muth und Lat. Modius. und Metreta, sind sehr genau verwandt und bedeuten insgesammt ein gewisses bestimmtes obgleich verschiedenes Maß körperlicher Dinge. So fern dieses Maß ein Gefäß ist, gehöret auch Meste hierher. S. diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 195.
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