Milchzins, der

[210] Der Milchzins, des -es, plur. die -e. 1) Der Zins von gepachteter oder verpachteter Milch. 2) In einigen Gegenden ist es die Abgabe, welche fremde geschwächte Weibespersonen demjenigen Gerichtsherren, in dessen Gerichte sie niederkommen wollen, entrichten müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 210.
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