Mißhandeln

[224] Mḯßhandeln, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist.

I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, überhaupt übel handeln, wider ein Gesetz handeln, wo es im weitesten Verstande nur noch in der biblischen Schreibart, von einer jeden Übertretung des göttlichen Gesetzes üblich ist. Als ein Neutrum lautet das Mittelwort mißgehandelt, welches auch zuweilen in Luthers Übersetzung vorkommt, der aber eben so oft dasselbe mißhandelt macht. Die letzte Form würde voraus setzen, daß der Ton auf dem handeln lieget. Was habe ich mißgehandelt oder gesündigt? 1 Mos. 31, 36. Was habe ich mißhandelt? 1 Sam. 20, 1. Wir haben mißhandelt, Ps. 106, 6. Judith 7, 19. Deine[224] Lehrer haben wider mich mißhandelt, Es. 43, 27; Kap. 66, 24. In der biblischen Schreibart, der Gottesgelehrten ist mißgehandelt am üblichsten. Außer der biblischen Schreibart wird es nur zuweilen von einer groben wissentlichen Übertretung menschlicher Gesetze gebraucht; und da heißt das Mittelwort beständig mißgehandelt. Im mittlern. Lat. misfacere.

II. Als ein Activum, wo das Mittelwort gemißhandelt heißt. Jemanden mißhandeln, ihn durch thätige Beleidigungen beschimpfen. Wir sind von den Räubern gemißhandelt worden.


Ward je ein Mensch so niedrig mißgehandelt?

Schleg.


Hierin, Natur, hast du mich mißgehandelt,

ebend.


wo um des Sylbenmaßes willen das Mittelwort des Neutrius unrichtig für das thätige Mittelwort gemißhandelt gesetzt worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 224-225.
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