Mündig

[313] Mündig, -er, -ste, adj. et adv. von der väterlichen Gewalt befreyet, großjährig, volljährig, mit einem Lat. Ausdrucke majorenn; im Gegensatze des unmündig, minderjährig oder minorenn. Mündig seyn. Mündig werden, dasjenige Alter erreichen, welches den Gesetzen nach zur Befreyung von der Gewalt des Vaters und Vormundes nöthig ist. Jemanden mündig sprechen, ihn aus obrigkeitlicher Gewalt für mündig erklären. Im Schwed. und Dän. myndig. Entweder von Mund, Vorsprache, Schutz, und munden, beschützen, der sich selbst vertheidigen, selbst für sich sprechen kann, oder auch unmittelbar von dessen Stammworte ma, manen, können, vermögen, der das gesetzmäßige Vermögen zu bürgerlichen Geschäften hat. In eigentlicher und weiterer Bedeutung kommt daher im Alt-Schwed. myndig für mächtig, angesehen, und Myndighet für Ansehen, Macht, vor. S. 1 Mund.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 313.
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