Mündlich

[313] Mündlich, adj. et adv. mit dem Munde, doch nur so fern der Mund der Sitz der Sprachwerkzeuge ist, und zum Unterschiede von schriftlich. Jemanden eine Sache mündlich melden, persönlich, durch den Schall der Worte. Ein mündliches Versprechen. Er hatte es mir mündlich und schriftlich versprochen. Im Hochdeutschen ist es indessen als ein Nebenwort am üblichsten, dagegen es im Oberdeutschen auch als ein Beywort völlig gangbar ist. Das mündliche Gebeth, welches laut geschiehet, zum Unterschiede von dem stillen Herzensgebethe. Wollen sie die Gnade haben, mir ihre mündlichen Befehle zu ertheilen? mit ihre Befehle mündlich zu ertheilen. Die mündliche Wahl, zum Unterschiede von einer schriftlichen. Ein mündliches Testament. Aber auch das[313] Nebenwort ist im Hochdeutschen nur so fern üblich, als es dem schriftlich entgegen gesetzet ist; daher Opitzens Stelle;


Warum der –

Herzlich haßt und mündlich liebt,


für im Herzen und mit dem Munde, ungewöhnlich klingt. Schwed. munteligen, Dän. mundtlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 313-314.
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