Musikalisch

[325] Musikālisch, adj. et adv. 1) Zur Musik gehörig, in derselben gegründet. Ein musikalisches Gehör haben. 2) Der Musik kundig, besonders der Instrumental-Musik; am häufigsten als ein Nebenwort. Musikalisch seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 325.
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