Müßigen (2)

[329] 2. Müßigen, verb. reg. act. welches gleichfalls nur im Oberdeutschen und den Kanzelleyen üblich ist, wo es für zwingen gebraucht[329] wird. Sich zu etwas gemüßiget finden. Unser gegenwärtiges höchst gemüßigtes Verfahren, wozu wir uns gar sehr gezwungen sehen. Das zusammen gesetzte gleichfalls Oberdeutsche bemüßigen kommt auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen vor, S. dasselbe. Es hat mit dem vorigen nichts als den Klang gemein, und ist das Factitivum von müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 329-330.
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329 | 330
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