Muthwillig

[340] Muthwillig, -er, -ste, adj. et adv. Muthwillen habend, begehend, in demselben gegründet, in allen heutigen Bedeutungen des Hauptwortes. Muthwillig thut ihr Unrecht im Lande, Ps. 58, 3. Ein verwöhnet Kind wird muthwillig wie ein wild Pferd, Sir. 30, 8. Wo es auch in noch weiterer Bedeutung oft vorsetzlich, mit Vorsatz bedeutet, als ein Überbleibsel der ehemahligen Bedeutung des Wortes Muthwille, da es für den freyen Willen gebraucht wurde. Muthwillig sündigen, mit Vorsatz,[340] mit Wissen und Willen. Muthwillige Sünden, im Gegensatze der Schwachheits- oder Übereilungssünden. Einen muthwilligen Bankerutt machen. Ein muthwilliger Bankeruttier. Das ohne Noth verlängerte Oberdeutsche Nebenwort muthwilliglich, welches noch einige Mahl in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 340-341.
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