Nachbinden

[366] Nachbinden, verb. irreg. act. (S. Binden,) mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache, hinter jemanden her binden, so wohl in Ansehung der Zeit, als auch der Ordnung. Einem nachbinden, was er gebunden hat, noch einmahl binden. Daher die Nachbindung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 366.
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