Nachfahren

[370] Nachfahren, verb. irreg. neutr. (S. Fahren,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. * So fern fahren ehedem von einer jeden Bewegung oder Veränderung des Ortes gebraucht wurde, bedeutete nachfahren ehedem so viel als folgen, oder nachfolgen überhaupt. Er wird nichts in seinem Sterben mitnehmen, und seine Herrlichkeit wird ihm nicht nachfahren, Ps. 49, 18. So fahren sie ihren Vätern nach, V. 20. Besonders bedeutete einem nachfahren sehr häufig, jemanden in einem Amte, in einer Würde folgen, in welchem Verstande es noch im Oberdeutschen üblich ist, wo der Nachfahrer der Nachfolger in einem Amte, in einer Würde, ja in einer jeden Eigenschaft ist. Im Bergbaue fähret man den Bergleuten nach, wenn man hinter ihnen her einfähret, um nachzusehen, ob sie ihre Schuldigkeit thun, S. Fahren. Jetzt gebraucht man es im Hochdeutschen, 2. nur noch in engerer Bedeutung, theils 1) von einer schnellen Bewegung, so fern solche auf eine andere folgt. Bey den Jägern fahren die Hunde nach, wenn sie ein Stück Wild schnell verfolgen. Mit der Hand nachfahren, schnell die Hand auf eine vorher gegangene Bewegung folgen lassen. Theils auch, 2) vermittelst eines Fuhrwerkes nachfolgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 370.
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