Nachlässig

[379] Nachlässig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Zeitworte nachlassen, so fern es die Spannung vermindern, oder vielmehr im Neutro, der Intension nach vermindert werden, bedeutet, nicht die mögliche Kraft anwendend und in dieser Verabsäumung der Kraft gegründet. Es ist indessen nur in engerer Bedeutung üblich, von der Verabsäumung der pflichtmäßigen oder doch gehörigen möglichen Kraft. Nachlässig seyn. Sehr nachlässig arbeiten. Ein nachlässiger Mensch, ein nachlässiger Arbeiter. Nachlässig in seinem Amte, in seinem Berufe, in seinen Geschäften seyn, nicht die gehörige Kraft, den gehörigen und möglichen Fleiß bey denselben anwenden. Eine Sache sehr nachlässig betreiben. In weiterer Bedeutung, nicht die gehörige und mögliche Sorgfalt oder Achtung anwendend. In seiner Kleidung nachlässig seyn. Eine nachlässige Kleidung. Nachlässig aufgeschürzt. Nachlässig tanzen. Man begegnete uns sehr nachlässig, wir wurden sehr nachlässig empfangen, nicht mit der gehörigen oder gewöhnlichen Achtung.

Anm. Im Schwed. efterlåten, im Isländ. epterlatur, im Oberdeutschen hinlässig und fahrlässig, welches letztere, so fern es so viel als fahren lassend bedeutet, mit nachlässig in der Bedeutung wohl so ziemlich überein kommt. S. auch Vernachlässigen. Unter lässig gehöret nur auf eine entferntere Art hierher, indem es eigentlich eine körperliche Trägheit oder Müdigkeit bezeichnet, welche denn freylich oft eine Quelle der Nachlässigkeit ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 379.
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