Nachmachen

[380] Nāchmáchen, verb. reg. act. eben dasselbe Werk hervor bringen, welches ein anderer hervor gebracht hat, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Einem etwas nachmachen. Was seine Augen sehen, das macht er nach. Das Meißnische Porzellan ist von vielen nachgeahmet, aber noch von wenigen nachgemacht worden. In weiterer Bedeutung, eben dieselbe Veränderung, eben dasselbe Verhältniß hervor bringen. Der Affe macht alles nach, was er siehet. Jemandes Mienen, Geberden nachmachen. Noch bedeutet hier die Bestimmung nach dem Muster oder Vorbilde eines andern Dinges, nachmachen kann also nur in den Fällen gebraucht werden, wo eine Bestimmung nach einem Muster vorhanden ist. Wenn also zwey Arzeneyen einerley Veränderung hervor bringen, so kann man nicht sagen, daß eine es der andern nachmache. Da dieses Zeitwort so wie das einfache machen alle Mahl ein Werk, oder doch eine Veränderung voraus setzt, (S. Machen,) so muß es alle Mahl einen Accusativ bey sich haben, sollte es auch nur das Wörtchen es seyn. So auch die Nachmachung. S. auch Nachthun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 380.
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