Nachmahlen

[380] Nachmahlen, verb. reg. act. von mahlen, pingere, ein Bild durch Mahlen auf eine andere Fläche übertragen, es copiiren; mit der vierten Endung der Sache. Ein Bild nachmahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 380.
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