Nachschießen

[384] Nachschießen, verb. irreg. (S. Schießen,) welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum, so fern schießen so viel ist, als Geld bezahlen, nach schon bezahltem Gelde zu einer und eben derselben Absicht noch Geld hergeben; nachgeben. Viel Geld nachschießen müssen. S. Nachschuß. 2. Als ein Neutrum. 1) Mit dem Hülfsworte haben, nach einem andern schießen, in Absicht der Ordnung. 2) Mit dem Hülfsworte seyn, so wohl von schießen, plötzlich fallen, im Fallen einem andern gefallenen Dinge folgen. Die Wand fiel ein und das Dach schoß[384] nach. Als auch von schießen, aufwachsen, im schnellen Wachsthume folgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 384-385.
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