Nachthun

[396] Nachthun, verb. irreg. act. (S. Thun,) welches die dritte Endung der Person und die vierte der Sache erfordert, eben dieselbe Handlung verrichten, welche ein anderer vorher verrichtet hat, und zwar weil er sie verrichtet hat, eines andern Handlung zum Muster der seinigen nehmen. Etwas nachthun. Einem etwas nachthun. Ärmere wollen es den Reichen in der Kleiderpracht immer nachthun. Das thue ich dir nicht nach. Es ist im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart am üblichsten, dagegen in der anständigern nachfolgen, nachahmen u.s.f. dafür gebraucht werden. Von nachmachen unterscheidet sich dieses Zeitwort zur Genüge, obgleich oft beyde für einander gesetzt werden können, so fern Handlung und Wirkung für einander stehen. Z.B. das mache ich dir nicht nach, oder das thue ich dir nach. S. Thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 396.
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