Nachtlager, das

[397] Das Nachtlager, des -s, plur. die -läger. 1) Derjenige Ort, wo man auf der Reise übernachtet, besonders von Kriegsheeren und Personen, welche mit einem ansehnlichen Gefolge reisen; im gemeinen Leben das Nacht-Quartier, welches aber auch von einzelnen Personen gebraucht wird, die Nachtherberge. 2) Die Übernachtung, der Aufenthalt auf der Reise zur Nachtzeit, wo es auch von einer jeden einzelnen Person gebraucht wird, ohne Plural; im gemeinen Leben gleichfalls das Nacht-Quartier. Das Nachtlager an einem Orte nehmen, haben. Jemanden das Nachtlager geben. Im mittlern Lateine Nocturnum dare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 397.
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