[403]Nachwägen, verb. reg. act. was schon gewogen worden, nochmahls wägen, um zu sehen, ob es recht gewogen worden; nachwiegen. Einem etwas nachwägen. Das Fleisch nachwägen. Daher das Nachwägen. Im gemeinen Leben nachwiegen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 403.