Nachwirken

[404] Nachwirken, verb. reg. welches in doppelter Gestalt gebraucht werden kann. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, noch nach vollbrachter Wirkung, oder doch nach vorüber gegangener Wirkungszeit, seine Wirkung äußern. In diesem Verstande sagt man von einer Arzeney, z.B. von einem Laxativ, daß sie nachwirkte. 2) Als ein Activum, in denjenigen Fällen, wo wirken thätig gebraucht wird. So wirkt man in den Salzkothen nach, wenn man das versäumte oder verhinderte Sieden des Salzes nachhohlt. Daher das Nachwirken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 404.
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