Neubacken

[476] Neubacken, adj. et adv. im gemeinen Leben für neu gebacken, oder frisch gebacken, im Gegensatze des altbacken oder alt gebacken. Neubackenes Brot, neu gebackenes, frisches. Ingleichen figürlich im verächtlichen Verstande. Ein neubackener oder neu gebackener Edelmann, welcher erst vor kurzen zu dieser Würde erhoben worden. Dän. nybaget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 476.
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