Neunziger, der

[481] Der Neunziger, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein aus neunzig Einheiten bestehendes Ganzes. So ist im Picketspiele ein Neunziger oder Repick, wenn jemand aus der Hand, d.i. ohne auszuspielen neunzig zählet, zum Unterschiede von einem Sechziger oder Pick. Eben so pflegt man auch eine männliche Person, welche neunzig Jahre alt ist, einen Neunziger und eine solche weibliche Person eine Neunzigerinn zu nennen. So auch ein Achtundneunziger, Sechsundneunziger u.s.f. 2) Was 1690 gebauet[481] oder verfertiget ist. Ein Neunziger, ein Achtundneunziger, ein Wein von 1690, von 1698.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 481-482.
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