Niederfolge, die

[494] Die Niederfolge, plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lehens- und Grundherren in niedern, d.i. geringern Fällen, zu folgen, im Gegensatze der hohen Folge oder Herresfolge; das denn zur Niederfolge die Verbindlichkeit, Verbrecher zu verfolgen und aufzusuchen, die Jagdfolge, Lehensfolge, Hoffolge u.s.f. gehören.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 494.
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