Niederschreiben

[499] Niederschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben, mit Sorgfalt aufschreiben, oder zu Papiere bringen. So wird die Aussage des Inquisiten in den Gerichten niedergeschrieben. Es stammet allem Ansehen nach zunächst aus dem Oberdeutschen her, verdienet aber den Spott nicht, welchen Gottsched darüber ausschüttete, weil es zugleich mehr Feyerlichkeit und Sorgfalt andeutet als aufschreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 499.
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