Nothdürftig

[528] Nothdürftig, -er, -ste, adj. et adv. Nothdurft habend, in derselben gegründet. 1. In der ersten abstracten Bedeutung des Hauptwortes, kaum, mit Mühe zu etwas hinreichend; ohne Comparation, und am häufigsten als ein Nebenwort. Es reicht so nothdürftig zu. Er ist nothdürftig gelehrt, geschickt. Er verstehet es nothdürftig. In engerer Bedeutung, zur unentbehrlichsten Erhaltung des natürlichen Lebens genau hinreichend. Ein nothdürftiges Auskommen haben. Nothdürftig auskommen. Er kann nothdürftig davon leben. 2) Eines Dinges bedürftig. 1) * Überhaupt; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, für bedürftig, wo es denn auch die zweyte Endung des Rennwortes erfordert. Eines Dinges nothdürftig seyn, es bedürfen, gebrauchen. Die unsrer Hülfe nothdürftig wären, im Oberdeutschen. So wil ich dieweil einkaufen, was ich dann yetz nothdürftig bin, Theuerd. Kap. 52. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, der unentbehrlichsten Erhaltungsmittel des natürlichen Lebens bedürftig, Mangel[528] daran leidend; wofür doch, um der Zweydeutigkeit mit der vorigen Bedeutung willen, auch das einfachere dürftig gangbarer ist. Ein nothdürftiger Mensch. Nothdürftig leben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 528-529.
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