Null

[537] Null, ein Nebenwort, welches nur in der Redensart null und nichtig üblich ist, ungültig, als nicht da seyend, als nicht geschehen. Etwas null und nichtig machen, für null und nichtig erklären. Da es denn in den Gerichten und Kanzelleyen auch wohl, doch ohne Verlängerung am Ende, als ein Beywort gebraucht wird. Ein null- und nichtiges Verfahren, als wenn das Beywort nullig hieße, welches doch nicht gangbar ist. Es kommt mit dem Lat. nullus überein, aus welchem es auch wohl entlehnet seyn kann. Daher die Nullitǟt, plur. die -en, in den Rechten, ein nichtiges und an sich ungültiges Verfahren; die Nullitäts-Klage, die darüber angestellte Klage.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 537.
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