Oberhand, die

[561] Die Oberhand, plur. die -hände. 1) In der Anatomie, der obere Theil der Hand, nach dem Arme zu; die Handwurzel. 2) Der obere oder äußere Theil der Hand, im Gegensatze des innern, oder der flachen Hand. 3) Figürlich, so fern Hand auch Macht, Gewalt bedeutet, die überlegene Gewalt oder Macht in einem Wettstreite; ohne Plural. Die Oberhand haben, bekommen, erhalten, gewinnen, behalten, verlieren. In welcher Bedeutung es schon bey dem Stryker vorkommt. Hornegk gebraucht dafür Uberchraft. S. auch Überhand. 4) Die Stelle zur rechten Hand, die oberste, vornehmste Stelle, dem Range nach, die rechte Hand; gleichfalls ohne Plural. Jemanden die Oberhand geben, die rechte Hand, den vornehmsten Platz im Gehen oder Sitzen. Die Oberhand nehmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 561.
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