Oberhaus, das

[561] Das Oberhaus, des -es, plur. die -häuser. 1) Der obere oder oberste Theil des Hauses, im Gegensatze des Unterhauses. 2) In dem Parlamente in England ist das Oberhaus, die versammelten Pairs oder Peers der Nation, und der Ort, in welchem sie sich versammeln, im Gegensatze des Unterhauses oder Hauses der Gemeinen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 561.
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