Oberlehensfall, der

[564] Der Oberlehensfall, des -es, plur. die -fälle, eben daselbst, ein Lehensfall, welcher sich in der obern Hand ereignet, d.i. den Lehensherren betrifft; im Gegensatze des Unterlehensfalles.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 564.
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