Ohnmächtig

[598] Ohnmächtig, -er, -ste, adj. et adv. 1) In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, ohne Macht, ohne Kräfte, kraftlos, und darin gegründet. Ein ohnmächtiger Götze, Bar. 6, 58. Ich bin ohnmächtig, Ps. 77, 5. Ein ohnmächtiger Staat, ein ohnmächtiges Reich. Ein ohnmächtiger Feind. 2) In der zweyten und engern Bedeutung des Hauptwortes, Kräfte und Bewußtseyn verlierend. Ohnmächtig werden, in Ohnmacht fallen. Ohnmächtig seyn, in Ohnmacht liegen.

Anm. Bey dem Kero, der es für schwach, krank, gebraucht, unmahtig, bey dem Notker, für kraftlos, unmahtig und amachtig.


So erfluiget einen valken ein unmehtig hun,

Reinmar der Alte.


In der zweyten Bedeutung lautet es im Dän. afmägtig, im Theuerd. anmechtig, im Nieders. amächtig, anmächtig

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 598.
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