Ortsthaler, der

[624] Der Ortsthaler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. am Nieder-Rheine, der vierte Theil eines Thalers, d.i. 6 Groschen, welcher auch nur ein Ort schlechthin genannt wird. Ingleichen eine Münze, welche 6 Groschen gilt. Verstehet man unter Thaler einen Species-Thaler, so ist der Ortsthaler 8 Groschen oder ein halber Gulden. Siehe Ort 1. 2).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 624.
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