Pactbürger, der

[639] Der Pactbürger, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, ein Schutzverwandter, ein Einwohner, welcher nur unter einer gewissen Bedingung, oder in gewisser Rücksicht Bürger ist; an einigen Orten auch wohl ein Pachtbürger. Von Pact, Pactum. S. Schutzverwandt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 639.
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