Pedell, der

[681] Der Pedếll, des -en, plur. die -en, aus dem mittlern Lat. Pedellus, ein Gerichtsdiener, welcher die Parteyen vor Gericht fordert, welche Nahmen derselbe noch bey verschiedenen Civil- und Criminal-Gerichten, z.B. bey dem Stadt- und Landgerichte zu Erfurt, führet. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung werden die Diener der Universitäts-Gerichte, welche die Parteyen vor Gericht laden, Pedellen genannt. Weil dieses Wort im mittlern Lat. auch Bedellus, Badellus, Bidellus, Franz. Bedeau und Pedeau, Ital. Bidello, lautet, so glauben die meisten Wortforscher, daß es im mittlern Lateine aus unserm Büttel, welches ehedem in eben diesem Verstande gebraucht wurde, und von biethen abstammet, gebildet, und in dieser ausländischen Gestalt wieder von den Deutschen angenommen worden. Allein, warum sollte es nicht eben so gut von Pes, pedis, herkommen können, als Pedissequus, welches schon bey den Römern einen Lackeyen bedeutete, da es doch eine ihrer vornehmsten Obliegenheiten ist, dem Richter nachzutreten, um dessen Befehle zu vollziehen? Badellus, Bidellus, Baderius u.a.m. können deßwegen immer aus Bothe oder Büttel gebildet seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 681.
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