Pfandschilling, der

[707] Der Pfandschilling, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e. 1) Diejenige Summe Geldes, welche man auf ein Pfand bekommen, oder gegen ein Unterpfand aufgenommen hat, von Schilling, eine Summe Geldes; in einigen Gegenden der Pfandpfennig. 2) Auch dasjenige Geld, welches für eine abgepfändete Sache zur Strafe, oder zur Ersetzung des Schadens von dem Gepfändeten erleget wird. 3) In einigen Gegenden ist es auch dasjenige Geld, welches der Richter für die Einwilligung in ein verschriebenes Unterpfand bekommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 707.
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