Pfarre, die

[710] Die Pfarre, plur. die -n. 1) Die der geistlichen Aufsicht und Führung eines Pfarrers anvertraute Gemeinde, und die in dieser Aufsicht gegründete Würde. Die Stadtpfarre, im Gegensatze der Land- oder Dorfpfarre. Eine Pfarre bekommen, einer solchen Gemeinde als Pfarrer vorgesetzet werden. Eine einträgliche, gute, schlechte Pfarre. 2) Die Wohnung des Pfarrers.

Anm. In den gemeinen Oberdeutschen Mundarten in beyden Bedeutung die Pfarrey, im Nieders. Parre, im Engl. Parish, im Pohln. Fara. Es ist schon sehr frühe aus dem Griechischen[710] und Latein. Parochia, oder vielmehr Paroecia, von παρσικιει, entlehnet und in Pfarre verkürzet worden, denn Kero gebraucht Farruuesan schon für eine Diöces, für einen Kirchsprengel. Im Oberdeutschen wird ein Kirchspiel auch die Kirchfahrt genannt, so die letzte Hälfte doch wohl nur eine zufällige Ähnlichkeit des Klanges mit Pfarre hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 710-711.
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