Pfeifergericht, das

[719] Das Pfeifergericht, des -es, plur. die -e, ein altes Gericht in Frankfurt am Main, welches nur noch kurz vor der Herbstmesse gehalten wird, da denn zugleich die drey Städte, Worms, Nürnberg und Bamberg die Bestätigung ihrer Zoll- und anderer Freyheiten auf der Messe erhalten. Es hat seinen Nahmen von den Pfeifern, d.i. Musikanten, unter deren Begleitung die Abgeordneten der jetzt genannten Städte vor demselben erscheinen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 719.
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