Pfundzoll, der

[762] Der Pfundzoll, des -es, plur. die -zölle, ein nur in den Preußischen Seestädten übliches Wort, den Zoll zu bezeichnen, welcher von den Schiffsfrachten entrichtet wird; ohne Zweifel, weil die Waaren oder Güter dabey nach schweren Pfunden, oder Schiffspfunden, in Betrachtung kommen. Daher ist die Pfundbude, oder das Pfundhaus, daselbst ein Haus oder Gebäude, wo dieser Zoll entrichtet wird, die Pfundkammer, das zu Einhebung und Berechnung dieses Zolles verordnete Collegium, der Pfundschreiber, der Schreiber oder Einnehmer bey einem solchen Zolle u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 762.
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