Plätzen

[790] Plätzen, verb. reg. act. welches das Activum des vorigen ist, platzen machen, denjenigen Schall, welchen man mit Platz ausdruckt, hervor bringen. Wenn man mit einem Feuergewehre schießet, nicht so wohl um zu treffen, als vielmehr um diesen Knall hervor zu bringen, so plätzet man; in welchem Falle manche platzen sagen, welches doch wider die Analogie der meisten Activorum dieser Art ist. Mit der Flinte unnöthig plätzen. Ein Kind auf den Hintern plätzen, es mit der flachen Hand, oder einem breiten Werkzeuge auf dem Hintern züchtigen, gleichfalls wegen des damit verbundenen Schalles. S. Plätzer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 790.
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