Protestiren

[849] Protestīren, verb. reg. welches aus dem Lat. protestari entlehnet ist, und in doppelter Bedeutung gebraucht wird. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, einer Verletzung seiner Befugnisse widersprechen, seine Gerechtsamen durch einen Widerspruch verwahren. Wider etwas protestiren. 2) Als ein Activum, doch nur in Wechselgeschäften. Einen Wechsel protestiren, die Weigerung der Zahlung von Seiten dessen, welcher ihn bezahlen sollte, niederschreiben, welches allemahl von einem Notario geschehen muß. Einen Wechselbrief protestiren lassen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 849.
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