Rächen

[907] Rchen, verb. reg. et irreg. act. welches im letztern Falle, im Mittelw. gerochen, im Imperat. aber räche hat, ein begangenes Unrecht an dem der es begangen hat, ahnden; mit der vierten Endung der Sache. 1) Im weitesten Verstande, da es auch von der Ahndung des Gesetzgebers, für strafen, gebraucht wird; welche Bedeutung doch außer der Deutschen Bibel und der höhern Schreibart nicht üblich ist. Die Person, an welcher das Unrecht geahndet wird, bekommt hier, so wie in der folgenden Bedeutung, das Vorwort an. Denn ich will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen, 1 Mos 9, 5, d.i. den Mord bestrafen. Denke nicht, wer will mirs wehren? Denn der Herr, der oberste Rächer, wirds rächen, Sir. 5, 3. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, mit Ausschließung der Strafe, so daß es bloß die mit einer Art des Vergnügens verbundene Gegenbeleidigung ausdruckt. Es ist nicht Verdruß, nicht niedrige Begierde, meinen Schimpf an dir zu rächen, was mich so kühn macht, Dusch. Nun bin ich gerochen, nun ist das mir zugefügte Unrecht dem Beleidiger vergolten. Sich an jemanden rächen. Gott wird mich rächen an allen meinen Feinden.


Wer rächt die Feldherrn, die nach Ehre dürsten,

An diesem wunderbaren Fürsten,

Der seine Schlachten selbst gewinnt?

Raml.


Die zweyte Endung der Sache, anstatt der vierten, kommt nur im Oberdeutschen vor.


‒ Der verretterey er rach (roch)

Dermaß, das mancher sein leyd sach,

Theuerd. Kap. 91.


Die wollte durch das Schwert sich rächen ihrer Nöthen,

Opitz.


Im engsten Verstande schließt es auch hier den Begriff der unerlaubten Eigenmächtigkeit mit in sich. Das Hauptwort die Rächung ist nicht üblich, weil Rache dessen Stelle vertritt.

Anm. Schon in dem alten Lobgedichte auf den König Ludwig aus dem 9ten Jahrh. rahhan, für strafen, bey dem Ottfried rechan, im Nieders. räken, noch häufiger aber wräken, und im Osnabrück. gar frecken, bey dem Ulphilas vrikan, im Angels. wraecan, im Engl. to wreak, im Schwed. wraeka, im Isländ. raekia. Wenn man bedenket, daß die Wörter zu einer Zeit entstanden sind, da die Menschen noch in dem rohen Stande der sich selbst überlassenen Natur lebten, so wird es sehr wahrscheinlich, daß dieses Wort[907] eigentlich das ungestüme Betragen eines aufgebrachten beleidigten Menschen ausdruckt. Bey dem Ulphilas bedeutet wrikan, und im Isländ. reka, wirklich verfolgen, bey dem Ottfried ist rahhan tadeln, schelten, im Nieders. wraken streiten, zanken, racken, schimpfen, im Holländ. Wrok Groll, und im Persischen rachg zornig. S. auch Richter, Rügen und Verrucht. Bey unsern ältern Schriftstellern kommt es immer irregulär vor. Vngerochen, Notker. Ich hoff hewt Werden gerochen an dem Mann, Theuerd. Kap. 88. Ja bey dem Ottfried lautet es im Imperativ gar rihi, und bey andern Oberdeutschen Schriftstellern im Imperf. rach. Erst in den neuern Zeiten hat man angefangen, es regulär zu gebrauchen, und die Zweydeutigkeit mit dem Zeitworte riechen, welches gleichfalls roch, gerochen, hat, zu vermeiden. Wie grausam war ich an ihnen gerächet! Raben. In Luthers Deutschen Bibel kommt beydes vor. Cain soll siebenmahl gerochen werden, 1 Mos. 4, 24. Bis sich das Volk an seinen Feinden rächete, Jos. 10, 13; wo aber die letztere Form von neuern Correctoren herzurühren scheinet. Ich roch, für rächete, ist ganz veraltet, indem nur noch das einzige gerochen für gerächet gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 907-908.
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