Raspeln (1)

[944] 1. Raspeln, verb. reg. act. mit der Raspel arbeiten. Holz raspeln, es mit der Raspel in kleine Späne verwandeln. Horn raspeln. Zur Strafe raspeln müssen. Daher das Raspeln, statt des ungewöhnlichen Raspelung.

Anm. Im Nieders. gleichfalls raspeln. Es ist das Intensivum von dem veralteten raspeln, welches noch in dem Engl. to rasp, dem Franz. rasper, dem Ital. raspare, und Schwed. raspa, zum Grunde liegt, welche alle raspeln bedeuten. Es ist ein naher Verwandter von reißen, rappen, rasen u.s.f. und ahmet, so wie diese, den mit dem Raspeln verbunden eigenthümlichen Laut nach. Im Ital. ist dafür auch rascare und rasciare üblich, welches sich unserm reißen nahet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 944.
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