Rathhaus, das

[954] Das Rathhaus, des -es, plur. die -häuser, ein öffentliches Gebäude in den Städten, in welchem sich die Rathsherren versammeln, die allgemeinen Angelegenheiten der Stadt daselbst in Überlegung zu ziehen; das Stadthaus. Es gibt dergleichen Rathhäuser auch in einigen Dörfern, da es denn zur Versammlung der Schöppen, Ältesten oder Rathleute dienet. Auf das Rathhaus gehen. Etwas auf dem Rathhause anzubringen haben. Von dem Rathhause kommen. Da Rath ehedem auch Rede bedeutete, so scheinet Rathhaus eigentlich ein solches Gebäude zu bezeichnen, wo man sich über allgemeine Angelegenheiten unterredet. Ottfried und die Monseeische Glosse nennen daher das Rathhaus ein Sprachhaus und im Nieders. bedeutet Sprache noch jetzt eine jede Versammlung in allgemeinen Angelegenheiten.[954] Übrigens hieß ein Rathhaus ehedem auch das Bürgerhaus, so fern sich die Bürger in allgemeinen Angelegenheiten daselbst versammeln, in Elsaß heißt es die Pfalz, von Palatum, im Franz. le Palais, in Schwaben an einigen Orten die Gurt, von dem mittlern Lat. Curtis, in Niedersachsen ehedem das Weichhaus oder Wichhaus, (S. Weichbild,) im Hennebergischen das Schnoidhaus. Rathhaus und Rathshaus müssen nicht verwechselt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 954-955.
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