Rathleute, die

[955] Die Rathleute, sing. car. an einigen Orten, ein Nahme der Beysitzer der Dorfgerichte oder Ältesten auf den Dörfern, welche in allgemeinen Angelegenheiten des Dorfes ihren Rath zu ertheilen verbunden und berechtigt sind. In einigen Städten werden auch die Rathsherren Rathleute genannt. In der einfachen Zahl lautet es gemeiniglich Rathmann. S. Rathsleute.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 955.
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