Rathschlagen

[956] Rathschlagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfswort haben, überlegen, ob und wie eine Sache zu thun sey, nützliche Regeln des Verhaltens durch Erwägung der Gründe und Gegengründe ausfündig zu machen suchen. Mit jemanden rathschlagen. Über etwas rathschlagen. Er verließ den Rath der Ältesten und rathschlug (besser rathschlagte) mit den Jungen, 2 Sam. 10, 8. So komm nun und laß und mit einander rathschlagen, Nehem. 6, 7. Die Herren rathschlagen mit einander wider dem Herrn, Ps. 2, 2. Von dem Tage an rathschlagten sie, wie sie ihn tödteten, Joh. 11, 53. In der höhern Schreibart wird es auch zuweilen als ein Activum mit Auslassung des Vorwortes über gebraucht.


Und Rausbold und sein Herr rathschlagt indeß Verbrechen,

Zach.


Auf ähnliche Art heißt es schon im Theuerdanke:


Meine sraw die wil

Die Sach nach notturfft ratschlagen,


d.i. überlegen; in welcher Bedeutung es doch jetzt seltener ist. So auch die Rathschlagung.

Anm. Im Schwed. rådflå im Isländ. radslaga, S. Schlagen. Obgleich dieses Zeitwort für sich allein irregulär gehet, so wird es doch in dieser Zusammensetzung regulär abgewandelt, welches es mit mehrern dieser Art gemein hat. S. Radbrechen. Das Augmentum tritt auch hier vor das ganze Wort; gerathschlaget, nicht rathgeschlaget, wie von vielen, aber unrichtig, geschrieben und gesprochen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 956.
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