Rathshaus, das

[958] Das Rathshaus, des -es, plur. die -häuser, ein dem Stadtrathe gehöriges, oder auch nur dessen Gerichtbarkeit unterworfenes Haus; welches mit einem Rathhause nicht verwechselt werden darf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 958.
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