Rathsherr, der

[958] Der Rathshêrr, des -en, plur. die -en. 1) Ein Herr, d.i. vornehmes Mitglied, eines Raths-Collegii; ein in dieser weitern Bedeutung im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, welches indessen doch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Und hat zu mir Barmherzigkeit geneiget vor dem Königen und seinen Rathsherren, Esr. 7, 28, seinen Ministern. Vom Könige und den sieben Rathsherren gesandt, V. 14. Zwey hundert und funfzig vornehmsten in der Gemeine, Rathsherren und ehrliche Leute, 4 Mos. 16, 2. Und so in andern Stellen mehr. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein Mitglied des Stadtrathes. 1) Eigentlich. Ein Rathsherr seyn, werden. In der feyerlichen Sprechart, ein Herr des Raths, ein Vornehmer des Raths. In dem Augsburgischen Stadtrechte aus dem 13ten Jahrhunderte Rathgeb, in einigen Städten Rathmann, Rathsfreund, Rathsverwandter, in dem alten Gedichte auf den heil. Anno Altherr, nach dem Lat. Senator, und dem Frisch zu Folge wird ein Rathsherr zu Nördlingen noch jetzt Altherr genannt. 2) Figürlich hat eine Art patschfüßiger Wasservögel, welche sich um Spitzbergen herum aufhält, drey Vorderzehen und keine Hinterzehe hat, am ganzen Leibe weiß, an den Augen und Füßen aber schwarz, und kleiner als der Bürgermeister ist, von den Holländischen Matrosen den Nahmen des Rathsherren bekommen; Plautus Senator Kl.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 958.
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