Rathstag, der

[959] Der Rathstag, des -es, plur. die -e, derjenige Tag, an welchem sich ein Raths-Collegium öffentlich versammelt, welches man auch zu Rathe gehen nennet. So führen diesen Nahmen zu Regensburg diejenigen Tage in der Woche, an welchen sich die Reichstagsgesandten öffentlich zu versammeln pflegen. Auch ein Tag, an welchem die Glieder des Stadtrathes gewöhnlich auf dem Rathhause zusammen kommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 959.
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