Rätzen

[961] Rǟtzen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, und nur bey den Jägern üblich ist, wo es von dem natürlichen Geschreye des Hasen gebraucht wird, dessen Schall es zugleich nachahmet. Der Hase rätzet. Einen Hasen rätzen, ihn durch Nachahmung seiner Stimme locken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 961.
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