Rechtsstreit, der

[1009] Der Rêchtsstreit, des -es, plur. die -e, eine vor Gericht, anhängig gemachte streitige Sache. Ingleichen ein Streit über eine rechtliche, die Gesetze und das Verhältniß gegen dieselbe betreffende Sache.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1009.
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