Redner, der

[1016] Der Rêdner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Rednerinn, eine Person, welche die Gabe oder Fertigkeit besitzet, andere leicht zu überreden. Ein guter Redner seyn. In engerer Bedeutung, eine Person, welche eine feyerliche Rede an die Zuhörer hält. Ehedem wurden auch die Sachwalter, Anwälte, Advocaten u.s.f. so fern sie ihren Vortrag in feyerliche Reden einkleideten, Redner genannt.

Anm. Schon in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Rethenare. Es stammet von dem jetzt veralteten Intensivo redenen für reden her, welches noch bey dem Ottfried vorkommt. Von reden müßte es Reder heißen, welches noch bey dem Tschudi angetroffen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1016.
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