Regierungssache, die

[1026] Die Regīerungssáche, plur. die -n, eine jede Sache, welche die Regierung eines Staates, die Ausübung der höchsten Gewalt in demselben betrifft. In engerer Bedeutung, eine Sache, welche unmittelbar die Beförderung des gemeinen Wesens betrifft. Im engsten Verstande, eine Sache, welche vor ein Regierungs-Collegium gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1026.
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