Reichsanlage, die

[1040] Die Reichsanlage, plur. die -n, eine zum Behuf eines Reiches und besonders des Deutschen Reiches, von dem Reichshaupte und den Ständen verordnete Anlage; die Reichssteuer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.
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